Hausbesuche Pongau & Pinzgau
AGB
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1. Vor der ersten Therapieeinheit
Vor Ihrer ersten Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Da ich als Wahltherapeutin arbeite, reichen Sie nach Begleichung meiner Honorarnote diese bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um (teilweise) Rückerstattung gemäß Kassentarif ein. Eventuell benötigen Sie zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung.
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2. Wie läuft die Behandlung(Serie) ab?
Zu Beginn führe ich eine ausführliche Befunderhebung durch. Danach bespreche ich mit Ihnen alle therapierelevanten Dinge und lege gemeinsam mit Ihnen Ziele, Maßnahmen, Termine, Behandlungsdauer, Kosten und Behandlungsabstände fest. Meine Therapie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung - MTD-Gesetz). Sie haben hernach die Möglichkeit, meinen Behandlungsvorschlag anzunehmen oder Anpassungen gemeinsam mit mir vorzunehmen. In meiner Rolle als Physiotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Sämtliche von mir durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert, alle Aufzeichnungen verbleiben bei mir. Sie können diese bei mir einsehen.
3. Nebenwirkungen/Komplikationen der Behandlung
Grundsätzlich sind physiktherapeutische Behandlungen bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber ausnahmsweise vorkommen, dass trotz gewissenhafter und state-of-the-art- Erbringung der Therapie Behandlungen nicht vertragen werden oder überschießende Reaktionen auftreten. Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt oder mich, sollten sich im Verlauf der Therapien Probleme ergeben!
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u.a. könnten folgende Zustände auftreten:
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Müdigkeit, Herz-Kreislaufregulationsstörungen (Blutdruckabfall oder -anstieg), Stürze
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Hautunverträglichkeit (Massageöl, Kinesiotape, Tape): juckende Ausschläge, Verätzungen, Verbrennungen, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit
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Verletzungen der behandelten Strukturen (Bänder, Gelenkkapseln, Sehnen, Knorpel, Knochen, Gelenke, Gefäße, Nerven, Muskeln) während der aktiven und/oder passiven Bewegungstherapie, Verletzungen durch von Ihnen fallengelassene Gewichte bei der medizinischen Trainingstherapie, Auftreten von blauen Flecken (Hämatomen)
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Verstärkung von Schmerzen
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4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung/was tragen Sie selbst bei?
Als Physiotherapeutin sehe ich mich als Begleiterin auf Ihrem individuellen Weg. Ich stehe Ihnen zur Seite und setze meine Erfahrung, mein Wissen und meine Fähigkeiten dafür ein, um Ihnen die bestmögliche Rehabilitation zu garantieren. Eine erfolgreiche Behandlung basiert darauf, dass Sie mich vollumfänglich über Ihren Gesundheitszustand, eingenommene Medikamente und Beschwerden, aktuelle Behandlungen und Untersuchungen informieren. Weiters setze ich Compliance voraus, wenn es darum geht, die von mir aufgetragenen Übungen und Handlungen durchzuführen oder auch zu unterlassen.
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5. Preise und Kosten
Mein Honorar richtet sich nach Anzahl und Umfang der Einheit (siehe Verordnungsschein). Nach einer bestimmten Anzahl an Einheiten oder Beendigung der Serie erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie nach Begleichung bei Ihrer Krankenversicherung zur (teilweisen) Erstattung einreichen. Sie benötigen dazu: die ärztliche Verordnung, evtl. chefärztliche Bewilligung, Original-Honorarnote. Die genaue Höhe der Rückerstattung ist bei Ihrer Krankenversicherung festgeschrieben. Präventivbehandlungen sowie andere die Therapie unterstützende Maßnahmen können nicht mit der Krankenkasse rückverrechnet werden.
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6. Storno, Verschiebung oder Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins durch Patient:innen
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, ersuche ich Sie um schnellstmögliche Mitteilung, spätestens jedoch werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Andernfalls muss ich Termin in voller Höhe verrechnen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
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7. Ende der therapeutischen Begleitung
Die Behandlungsserie kann jederzeit im Einvernehmen beendet werden. Mittels ärztlicher Verordnung ist der berufsrechtlich zulässige Umfang jedenfalls festgeschrieben und ersichtlich.
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8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt St. Johann im Pongau.
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9. Gültigkeit dieser Vereinbarung
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Befundformular, diese Vereinbarung gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben.